Verbraucher und ihre Familien können sich mit einer Restkreditversicherung gegen die finanziellen Folgen von elementaren Risiken wie Tod, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit absichern. Die Restkreditversicherung bietet damit die Möglichkeit, einer Überschuldung oder Privatinsolvenz vorzubeugen und hat dadurch sowohl für den Einzelnen als auch gesamtgesellschaftlich einen großen Nutzen.
Die Deutsche Kreditwirtschaft und die Versicherungswirtschaft möchten den Verbrauchern dafür Produkte mit hoher Qualität anbieten, die auf die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden abgestimmt sind.
Die nachfolgenden Punkte leisten dazu einen wesentlichen Beitrag.
Freiwilligkeit Eine Restkreditversicherung ist nicht erforderlich, um einen Kredit zu erhalten, sie ist generell freiwillig. Darauf weisen wir unsere Kunden in der Beratungsdokumentation (drucktechnisch hervorgehoben), im Rahmen der Beratung und zusätzlich im Welcome Letter noch einmal ausdrücklich hin.
Bedarfsgerechte Beratung Jedem Kreditnehmer wird eine bedarfsgerechte Beratung zur Restkreditversicherung angeboten. Dem Kreditnehmer steht es frei, das Beratungsangebot anzunehmen oder abzulehnen. Der bei unseren Kunden bestehende Bedarf (u. a. Sozialversicherungspflicht, Art des Arbeitsverhältnisses) sowie die bereits vorhandenen Absicherungen werden bei der Beratung berücksichtigt. Auf dieser Grundlage wird unserem Kunden ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz angeboten, eine Vorbelegung zum Abschluss einer Versicherung findet nicht statt. Unser Kunde trifft seine Entscheidung freiwillig auf Grundlage des gemeinsam ermittelten Bedarfs. In der Beratung wird unser Kunde auf wesentliche Leistungsausschlüsse hingewiesen. Zudem werden die Beratungsergebnisse im Beratungsprotokoll dokumentiert.
Transparenz gegenüber unseren Kunden Aus den Vertragsdokumenten wird deutlich, dass es sich beim Kredit- und beim Versicherungsvertrag um eigenständige, separate Verträge handelt, aus denen der jeweilige Anbieter des Vertrages klar erkenntlich hervorgeht. Damit wird unseren Kunden verdeutlicht, dass zwei eigenständige Verträge abgeschlossen werden. Die Vertragsdokumente sind kundenfreundlich gestaltet, um die Verständlichkeit der Versicherung inklusive der Leistungsausschlüsse und Einschränkungen eindeutig und transparent darzustellen. Hierbei wird auch darauf geachtet, dass ein möglicher anteiliger Erstattungsbetrag (den unser Kunde bei einer vorzeitigen Versicherungsauflösung erhalten würde) in den Versicherungsunterlagen transparent wird.
Auf die Versicherungsprämie wird unser Kunde bereits beim Angebot übersichtlich hingewiesen. Bei Mitfinanzierung der Prämie werden die monatlichen Kreditraten zur besseren Vergleichbarkeit der finanziellen Verpflichtungen sowohl mit als auch ohne die Kosten der freiwilligen Versicherung ausgewiesen. Die Versicherungsprämie wird – insbesondere unter Berücksichtigung der versicherten Risiken – ein angemessenes Verhältnis zum beantragten Kredit nicht überschreiten.
Widerruf Ein Widerruf wirkt sich nicht gegen den Willen unseres Kunden auf den Kredit aus. Es entfällt lediglich der Kreditanteil, mit dem die Versicherungsprämie ggf. mitfinanziert wurde. Vorfälligkeitsentschädigungen oder andere Gebühren werden weder beim Kredit noch bei der Versicherung erhoben. Unser Kunde kann die Versicherung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen und sofern vom Institut angeboten eine neue Versicherung mit anderem/reduziertem Risikoschutz abschließen.
Volle Verfügungsgewalt Unserem Kunden stehen unabhängig von der Vertragsgestaltung – Gruppenversicherung oder Einzelversicherung – die Rechte eines Versicherungsnehmers zu. So kann er eigenständig und unabhängig den Versicherungsvertrag – auch während der Laufzeit – kündigen. Die Kündigungsrechte werden in der Vertragsdokumentation transparent dargestellt. Die Abschlusskosten der Versicherung werden anteilig erstattet bzw. verrechnet.
Leistungen Leistungen aus der Versicherung werden zukünftig grundsätzlich für die Tilgung des Kundenkredites verwendet bzw. überschüssige Leistungen unseren Kunden zur freien Verwendung gutgeschrieben.
Qualität Wir überwachen kontinuierlich, ob unsere Versicherungslösungen weiterhin den gesetzlichen Vorgaben, unseren internen Qualitätsstandards sowie den Merkmalen des Marktes entsprechen, um eine bedarfsgerechte Produktgestaltung zu gewährleisten. Sollte dies nicht mehr zutreffen, nehmen wir zeitnah Korrekturen an unseren künftig angebotenen Versicherungslösungen bzw. den einzelnen Risikobausteinen vor.
Aufstockung Wird bei einer Aufstockung oder Umschuldung aus technischen Gründen ein Altvertrag beendet und ein neuer Vertrag geschlossen, werden Abschluss- und Verwaltungskosten aus dem ursprünglichen Versicherungsvertrag transparent abgerechnet und anteilig erstattet oder die bestehenden Versicherungsverträge laufen ohne Änderungen weiter. Es gibt zudem keine erneuten Wartezeiten und keine erneute Anwendung etwaiger Ausschlussklauseln für den ursprünglich vereinbarten Versicherungsschutz.
Produktbezeichnung Wir weisen in den Vertragsunterlagen darauf hin, dass es sich bei der Versicherung um eine Restkreditversicherung handelt.
Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e.V.
Bundesverband deutscher Banken e.V.
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.
Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V.